Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue Richtlinie der Europäischen Union, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erheblich erweitert und vertieft. Sie wurde als Nachfolgerin der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) eingeführt und zielt darauf ab, die Transparenz und Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Hier sind die wesentlichen Aspekte der CSRD und ihre Bedeutung für Unternehmen:

Ziel und Hintergrund der CSRD

Die CSRD wurde eingeführt, um den steigenden Anforderungen an die Transparenz und Rechenschaftspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Angesichts der wachsenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) und des zunehmenden Drucks von Investoren, Verbrauchern und anderen Stakeholdern auf Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsleistung offenzulegen, zielt die CSRD darauf ab, einheitliche und vergleichbare Berichterstattungsstandards in der EU zu etablieren.

Umfang und Geltungsbereich

Im Vergleich zur NFRD erweitert die CSRD den Geltungsbereich erheblich. Die neue Richtlinie gilt für alle großen Unternehmen und alle börsennotierten Unternehmen in der EU, einschließlich börsennotierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Konkret betrifft dies Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Mehr als 40 Millionen Euro Umsatz
  • Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme

Auch Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind und einen bestimmten Umsatzschwellenwert überschreiten, sind verpflichtet, über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten.

Inhalte der Berichterstattung

Die CSRD fordert eine detaillierte Berichterstattung über eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsthemen, darunter:

  • Umweltfaktoren: Klimawandel, Ressourcennutzung, Abfallmanagement, biologische Vielfalt
  • Soziale Faktoren: Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Diversität und Inklusion
  • Governance-Faktoren: Geschäftsethik, Korruptionsbekämpfung, Compliance

Die Berichterstattung soll sowohl qualitative als auch quantitative Informationen umfassen und sich auf vergangene, gegenwärtige und zukünftige Entwicklungen beziehen. Unternehmen müssen zudem ihre Nachhaltigkeitsstrategien und -ziele sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele offenlegen.

Berichterstattungsstandards und -anforderungen

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, ihre Berichterstattung nach einheitlichen EU-Standards durchzuführen, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden. Diese Standards sollen sicherstellen, dass die Berichte klar, konsistent und vergleichbar sind. Darüber hinaus müssen die Berichte von einem unabhängigen Prüfer oder einer Zertifizierungsstelle geprüft werden, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Informationen zu gewährleisten.

Zeitplan und Übergangsfristen

Die CSRD tritt schrittweise in Kraft. Große Unternehmen müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2024 berichten, wobei die Berichte 2025 veröffentlicht werden. Für börsennotierte KMU gelten Übergangsfristen, sodass sie ihre Berichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2026 vorlegen müssen, mit Veröffentlichungen im Jahr 2027. Diese Übergangsregelungen sollen den betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Vorteile und Herausforderungen

Die CSRD bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen
  • Verbesserte Entscheidungsgrundlagen für Investoren, Verbraucher und andere Stakeholder
  • Stärkung des Vertrauens und der Reputation von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit

Gleichzeitig bringt die CSRD auch Herausforderungen mit sich:

  • Erheblicher Mehraufwand für die Erfassung und Aufbereitung der notwendigen Daten
  • Notwendigkeit, bestehende Berichtssysteme und Prozesse anzupassen und zu erweitern
  • Bedarf an Schulungen und Ressourcen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden

Fazit

Die CSRD stellt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht im Bereich der Unternehmensnachhaltigkeit dar. Sie verpflichtet Unternehmen, umfassender und detaillierter über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten und stärkt damit die Position der EU als Vorreiter in Sachen nachhaltiger Unternehmensführung. Unternehmen müssen sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um die Herausforderungen zu meistern und die Chancen zu nutzen, die eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet.

Jens

Jens

Dr. Jens Bölscher ist studierter Betriebswirt mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik. Er promovierte im Jahr 2000 zum Thema Electronic Commerce in der Versicherungswirtschaft und hat zahlreiche Bücher und Fachbeiträge veröffentlicht. Er war langjährig in verschiedenen Positionen tätig, zuletzt 14 Jahre als Geschäftsführer. Seine besonderen Interessen sind Innovationen im IT Bereich.